Unser Stundensatz beträgt 180.- CHF. Bei Mediationen am Feierabend (ab 18 Uhr) und am Wochenende erlauben wir uns einen Aufschlag von 40.- CHF. Für Co-Mediationen wird der Stundensatz je Mediator verrechnet. Bei Co-Mediationen im Bereich Scheidungen/Trennungen verrechnen wir bei ungünstigen finanziellen Verhältnissen der Betroffenen einen reduzierten Stundensatz.
Grundsätzlich werden die Kosten von den Parteien zu gleichen Teilen übernommen. Abweichungen von dieser Regel können vereinbart werden.
Falls Sie eine Rechtschutzversicherung haben, lohnt es sich zu prüfen, ob diese die Kosten (teilweise) übernimmt.
Wenn das Gericht in kindesrechtlichen Angelegenheiten eine Mediation empfiehlt und die erforderlichen Mittel fehlen, haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation. Das kantonale Recht kann zudem weitere Kostenerleichterungen vorsehen (Art. 218 ZPO).
Eine Investition in die Mediation lohnt sich auf lange Sicht häufig, ist sie doch wesentlich kostengünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung oder der Beizug von Anwälten. Zudem nimmt die Mediation auch deutlich weniger Zeit in Anspruch als ein gerichtliches Verfahren und eine Vereinbarung ist schneller erreichbar. Zudem ist die eigenverantwortlich erarbeitete Vereinbarung nachhaltiger, da sich die Parteien mit der gemeinsam getroffenen Lösung identifizieren. Es ist somit auch eine Investition in die Zukunft, da durch den Lerneffekt einer durchgeführten Mediation die beteiligten Personen oft besser mit zukünftigen Konfliktsituationen umgehen und eine Eskalation frühzeitig vermeiden können. Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen im Zusammenhang mit den Kosten und der Mediation (Kontakt).